Bin ich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
Eine Erkläurngspflicht für Arbeitnehmehr (AN) besteht, wenn:
– Sie Nebeneinkünfte von mehr als 410 € erzielt haben, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde
– Sie von mehreren Arbeitgebern (AG) gleichzeitig Lohn erhalten haben
– Sie Lohn -oder Entgeldersatzleistungen von mehr als 410 € erhalten haben (z.B. Arbeitslosendgeld oder auch Mutterschaftsgeld)
– beide Ehepartner Lohn bezogen haben und einer davon nach der Lohnsteurklasse IV oder V besteuert wurde. Auch bei dem Faktoreintrag (Lohnsteurklasse IV/IV) müssen Sie eine Steuererklärung einreichen.
– Sie einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben (ausgenommen Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Zahl der Kinderfreibeträge) und der Lohn 10.200 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten insgesamt 19.400 € übersteigt
Es gibt noch einige Sonderregelungen, hierzu suchen Sie am besten einen Steuerberater auf.
Für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler sind die Regelungen zur Einkommensteuererklärung ein wenig anders. Informationen hierzu folgen.