Steuern


Die Einkommensteurerklärung ist für die Meisten jedes Jahr die selbe Qual. Viele reichen diese daher auch gar nicht erst ein, entweder ist der Aufwand zu groß oder man hat keine Lust, stundenlang die nötigen Papiere zusammen zu suchen.

Der Gedanke: „Was soll ich mich hier abmühen? Es gibt doch sowieso kein Geld zurück“ hat sich bei Vielen eingeschlichen, ist aber in den meisten Fällen falsch. So gut, wie jeder Arbeitnehmehr kann Werbungskosten geltend machen, daran denken leider die Wenigsten. Ein Arbeitnehmeher (AN) ist meist nicht verpflichtet, seine Steuererklärung einzureichen, da der Arbeitgeber (AG) die Steuern für ihn ans Finanzamt übermittelt (besteht eine Erklärungspflicht für mich?). Man sollte sich die Gelegenheit aber nicht entgehen lassen, am Ende des Jahres eventuell zusätzlich 100 € oder mehr auf dem Konto zu haben.

„Wie bekomme auch ich Geld vom Staat zurück?“ Genau auf diese Frage finden Sie hier die Antwort. Zudem wird erklärt, wie man die Formulare zur Einkommensteuererklärung korrekt ausfüllt. Einige schrecken vor den Formulierungen in der sogenannten Beamtensprache ab, doch auch hier verstecken sich ganz normale, deutsche Sätze 🙂

Diese Seite wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert (Stand: 05.06.2012), damit Sie immer auf dem Laufenden bleiben und so den Lohnsteuerjahresausgleich korrekt einsenden können.

Eine Rückerstattung der Steuern liegt in Ihrer Hand